Teilnahmebedingungen
§ 1 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des Weinbaus, Winzergenossenschaften sowie Kellereien aus den Anbaugebieten Deutschland, Österreich und Südtirol.
(2) Mindestanstellung pro Teilnehmer
Jeder Teilnehmer nimmt mit mindestens 3 Weinen an der Blindverkostung teil. Darüber hinaus kann er mit beliebig vielen weiteren Weinen teilnehmen. Von jedem angestellten Wein sind 2 Flaschen einzureichen. Die jeweils besten Weine ihrer Kategorie aus den Verkostungsterminen nehmen an einer finalen Endverkostung teil. Von den Weinen, die an der Endausscheidung teilnehmen, sind gegebenenfalls noch einmal 2 Flaschen einzureichen.
(3) Mehrfachteilnahmen
Jeder eingereichte Wein kann nur einmal am Wettbewerb “Busche Deutscher Weinpreis” teilnehmen, d.h. eine weitere Anstellung im Folgejahr ist ausgeschlossen.
(4) Mindestanstellung pro Kategorie/Preisklasse
Ein Siegerwein wird nur ermittelt, wenn in der entsprechenden Kategorie und Preisklasse mindestens 10 Weine angestellt wurden.
§ 2 Zulassungsklassen
(1) Weinarten
Zugelassen sind Stillweine der Arten Weiß und Rot.
(2) Qualitätsstufen / Rebsorten
Zugelassen sind Weine aller Qualitätsstufen und Rebsorten, sofern sie den 25 Kategorien entsprechen und eine geographische Angabe tragen.
(3) Gesetzliche Bestimmungen
Der Wein muss dem Weingesetz sowie den jeweiligen nationalen Vorschriften und den Verordnungen der Europäischen Union entsprechen.
(4) Flaschengrößen
Der Wein muss bereits abgefüllt sein (keine Fassproben) und zwar in den Flaschengrößen 0,375 Liter, 0,5 Liter, 0,75 Liter oder 1,0 Liter.
(5) Mindestvorratsmengen
Bei der Anmeldung müssen nachfolgende Mengen vorrätig gehalten werden, die aus dem selben Behältnis stammen und mit der Absicht zur Abgabe an den Verbraucher in Behältnissen mit einem Nennvolumen von 2 Litern oder weniger bestimmt sind gem. § 30 WeinVO:Qualitätswein (QbA), IGT, DOC und DOCG: 1000 Liter;Kabinett und Riesling-Hochgewächs: 600 Liter;Spätlese: 400 Liter;Qualitätsweine mit der Bezeichnung 1. Qualitätswein (QbA) im Barrique gereift, 2. Kabinett im Barrique gereift, 3. Riesling-Hochgewächs im Barrique gereift, 4. Spätlese im Barrique gereift, 5. Selection, 6. Auslese: 200 Liter;Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Ausbruch und Eiswein: 100 Liter.
(6) Jahrgänge
Angemeldet werden können Weißweine und Rotweine des Jahrgangs 2005 bzw. wahlweise der Jahrgänge 2003 oder 2004. Andere Jahrgänge werden nicht bewertet.
§ 3 Anstellungsgebühren
(1) Für jeden angemeldeten Wein wird eine Anstellungsgebühr erhoben.
(2) Die Anstellungsgebühr beträgt für bis zu 3 Proben € 65,– und für bis zu 6 Proben
€ 115,–. Für jede weitere Probe beträgt die Gebühr € 15,– netto zusätzlich.
(3) Die vorgenannten Anstellungsgebühren gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldung die kompletten Unterlagen mit Weinpass inkl. Rechnung.
(4) Der Rechnungsbetrag ist fällig netto (ohne Abzug) innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Eingang der vollständigen Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Bewertung.
§ 4 Probenversand
(1) Von den angemeldeten Weinen sind jeweils beide Flaschen an die angegebene Adresse zu versenden. Die Ware muss verzollt und frei Haus angeliefert werden. Die Weine müssen zusammen mit dem jeweils komplett ausgefüllten Weinpass eingereicht werden. Teillieferungen sind möglich. Die Weinflaschen müssen jeweils ohne Kapsel verschickt werden.
(2) Auf eingereichte Proben inkl. Leergut / Verpackung haben die Teilnehmer keinen Rückerstattungs- und Ersatzanspruch.
§ 5 Einsendeschluss
(1) Einsendeschluss für alle Weine ist der 07.08.2006. Nicht rechtzeitig eingegangene Proben können beim Wettbewerb nicht berücksichtigt werden.
§ 6 Jury / Bewertung
(1) Jury
Die Jury setzt sich zusammen aus qualifizierten, anerkannten Weinfachleuten. Sie verkostet die Weine in den jeweiligen Verkostungsrunden absolut blind.
(2) Bewertung
Die Bewertung der Weine erfolgt entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung nach dem bewährten 20-Punkte-Schema. Die Auszeichnung “Busche Deutscher Weinpreis” wird nur jeweils für den Sieger der jeweiligen Kategorie und Preisklasse verliehen.
§ 7 Auszeichnung / Urkunden
(1) Es werden Auszeichnungen in 25 Kategorien vergeben. Jeweils der höchstbewertete Wein wird zum Sieger seiner Kategorie und Preisklasse erklärt. Die Preisklassen sind bis € 5,00, bis € 10,00 und über € 10,00.
Für die 5 Kategorien der edelsüßen Weine gelten die Preisklassen: ab € 10,00 bis € 20,00, bis € 40,00 und über € 40,00.
Für die Kategorien Cuvées rot und Lagrein gelten die Preisklassen: bis € 10,00, bis € 20,00 und über € 20,00.
Für die Kategorien Spätburgunder und Lemberger gelten die Preisklassen: bis € 5,00, bis € 10,00, bis € 20,00 und über € 20,00.
Alle Preisklassen beziehen sich jeweils auf eine 0,75 Literflasche inkl. MwSt.
(2) Kategorien
trocken: (1) Riesling; (2) Rivaner/Müller-Thurgau; (3) Silvaner; (4) Grauburgunder/Ruländer; (5) Gewürztraminer; (6) Weißburgunder; (7) Chardonnay; (8) Scheurebe; (9) Sauvignon blanc; (10) Grüner Veltliner; (11) Cuvées weiß; (12) Spätburgunder/Blauburgunder; (13) Dornfelder; (14) Schwarzriesling; (15) Lemberger/Blaufränkisch; (16) Cuvées rot; (17) Blauer Zweigelt; (18) Trollinger/Vernatsch; (19) Lagrein
halbtrocken: (20) Riesling
edelsüß: (21) Auslese; (22) Ausbruch; (23) Beerenauslese; (24) Trockenbeerenauslese; (25) Eiswein
(3) Jeder am „Busche Deutscher Weinpreis“ teilgenommene Wein erhält eine Urkunde. Mit dieser Urkunde wird die Bewertung der Weine durch die Vergabe von Sternen wie folgt dokumentiert:
11,00 – 12,00 Punkte = 1 Stern (ohne Angabe der Punktzahl)
12,25 – 13,75 Punkte = 2 Sterne (ohne Angabe der Punktzahl)
14,00 – 15,75 Punkte = 3 Sterne (mit Angabe der Punktzahl)
16,00 – 17,75 Punkte = 4 Sterne (mit Angabe der Punktzahl)
18,00 – 20,00 Punkte = 5 Sterne (mit Angabe der Punktzahl)
§ 8 Veröffentlichung / Logo-Nutzung
(1) Veröffentlichung
Die beim “Busche Deutscher Weinpreis” ausgezeichneten Weine werden nach Abschluss der Bewertung durch den Veranstalter veröffentlicht. Vorgesehen ist ein Buch zum „Busche Deutscher Weinpreis“ sowie die Einstellung ins Internet unter www.busche-deutscher-weinpreis.de.
(2) Preisverleihung
Die Bekanntgabe der Siegerweine und der Platzierung erfolgt im Rahmen einer Gala. Die für die im Rahmen der Veranstaltung vorgesehene Verkostung benötigten Weine können von den Teilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die prämierten Weine im Rahmen der Veranstaltung einzusetzen.
(3) Logo
Das Logo des “Busche Deutscher Weinpreis” sowie weitere Auszeichnungen können durch den Teilnehmer in Abstimmung mit dem Veranstalter genutzt werden. Das Eigentum am Logo und den Auszeichnungen verbleibt in jedem Fall beim Veranstalter. Eine unbefugte Nutzung, Veränderung oder Nachbildung ist nicht gestattet. Die Nutzung ist in Ziffer (4) geregelt.
(4) Logonutzung
Die Nutzung darf nur im Zusammenhang mit dem jeweils ausgezeichneten Wein erfolgen. Die Angaben müssen dem Wettbewerbsrecht entsprechen; die Verantwortung hierfür trägt der Teilnehmer bzw. Rechtsnachfolger. Die Verwendung des Logos auf dem Etikett der Weinflasche ist zurzeit nicht gestattet. Als Mengennachweis der erhaltenen Auszeichnungen ist der Bescheid der amtlichen Qualitätswein-Prüfung oder ein Nachweis durch die für die gemeldete Partie verwendete Loskennzeichnung erforderlich.
§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort
(1) Als Gerichtsstand wird Dortmund vereinbart. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen
(1) Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zum “Busche Deutscher Weinpreis” werden die Teilnahmebedingungen und die Bewertungsergebnisse rechtsverbindlich anerkannt. Ein Einspruch gegen das Bewertungsergebnis ist nicht zulässig.
§ 11 Abschließende Bestimmungen
(1) Ausschluss
Der Veranstalter des “Busche Deutscher Weinpreis” kann Teilnehmer insbesondere im Falle unrichtiger oder vorsätzlich falscher Angaben ausschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am “Busche Deutscher Weinpreis”. Eingereichte Weinproben, deren Anstellungsgebühr nicht bezahlt ist, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
(2) Verwertungsklausel
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass nicht benötigte Zweitproben unentgeltlich Sommelierschulen und Nachwuchsförderprogrammen der Sommelier-Union Deutschland e.V. zur Verfügung gestellt werden.
